EMK-Energie mit Konzept GmbH - Amendestraße 90 - 13409 Berlin

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Service und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB
genannt) der EMK-Energie mit Konzept GmbH

Stand: 03/2023

1. Gegenstand und Anwendungsbereich dieser AGB

1.1 Diesen AGB liegen sämtliche Geschäfte mit unseren Kunden zugrunde, die sich auf Verkauf,
Lieferung von Waren sowie Dienstleistungen seitens der EMK-Energie mit Konzept GmbH beziehen.

1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn Easee in Kenntnis
entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden das Geschäft
mit ihren Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten ausnahmsweise nur im Falle einer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die EMK-Energie mit Konzept GmbH.

1.4 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung haben diese AGB nach erstmaliger
wirksamer Einbeziehung auch dann Gültigkeit, wenn die EMK-Energie mit Konzept GmbH sich in Folgegeschäften nicht
ausdrücklich auf diese AGB bezieht.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote der EMK-Energie mit Konzept GmbH sind grundsätzlich freibleibend, sofern auf dem jeweiligen Angebot
nichts anderes vermerkt ist.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, den jeweiligen Auftrag zu erteilen.
Verträge zwischen der EMK-Energie mit Konzept GmbH und Kunden kommen erst nach ausdrücklicher Annahmeerklärung
durch die EMK-Energie mit Konzept GmbH  bzw. mit Beginn der Ausführung durch die EMK-Energie mit Konzept GmbH rechtsverbindlich zustande. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und Auftragsergänzungen.

2.3 Nachträgliche Änderungen am Vertragsgegenstand sowie etwaige Unklarheiten
hinsichtlich der Leistungen der EMK-Energie mit Konzept GmbH gehen zu Lasten des Kunden. Sofern durch solche
Änderungen oder Unklarheiten Mehrkosten entstehen, sind diese von der EMK-Energie mit Konzept GmbH anzuzeigen und danach durch den Kunden gesondert zu vergüten, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Im Falle der fehlenden Einigung über Änderungen oder Unklarheiten ist die EMK-Energie mit Konzept GmbH berechtigt, den Auftrag abzubrechen. Der Kunde hat in diesem Fall die bereits erfolgten Tätigkeiten/ Lieferungen der  EMK-Energie mit Konzept GmbH vollständig zu bezahlen. Ein Schadenersatzanspruch
gegenüber der EMK-Energie mit Konzept GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Angebotsunterlagen und Pläne

3.1 Die EMK-Energie mit Konzept GmbH behält sich die Rechte an ihren Angebotsunterlagen sowie die im Rahmen des
Vertragsverhältnisses übergebenen Unterlagen vor.

3.2 Der Kunde erkennt die Rechte der EMK-Energie mit Konzept GmbH an und wird die Unterlagen nicht ohne vorherige
schriftliche Ermächtigung durch die EMK-Energie mit Konzept GmbH  ganz oder teilweise vervielfältigen, Dritten zugänglich machen
oder außerhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie übergeben worden sind.

4. Lieferung und Gefahrübergang

4.1 Von der EMK-Energie mit Konzept GmbH genannten Fristen und Termine (beispielsweise Lieferfristen und Liefertermine) sind nicht
verbindlich, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als Fixtermin bestätigt sind.

Teillieferungen und/oder Teilleistungen seitens der EMK-Energie mit Konzept GmbH  sind zulässig. Die EMK-Energie mit Konzept GmbH ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegenüber der Bestellmenge des Materials vorzunehmen. Der vereinbarte Preis wird dementsprechend angepasst. Sofern die Leistung von der EMK-Energie mit Konzept GmbH an den Kunden von
der Belieferung von der EMK-Energie mit Konzept GmbH durch Dritte abhängt, ist die EMK-Energie mit Konzept GmbH bei nicht zu vertretener Nichtbelieferung
bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch ihre Lieferanten berechtigt, vom Vertrag
zurück zu treten.

4.2 Soweit es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen handelt, erfolgen Lieferung und Versand von Gegenständen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der EMK-Energie mit Konzept GmbH verlässt bzw. vom Lieferanten oder Händler beim Kunden angeliefert wurde.

4.3 Die EMK-Energie mit Konzept GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung,
Epidemien, Pandemien, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an
Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen
behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder
nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Easee nicht zu vertreten
hat. Die Liefer- oder Leistungsfristen verlängern oder verschieben sich um den Zeitraum der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5. Vergütung, Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager der EMK-Energie mit Konzept GmbH zuzüglich der am Tage der Lieferung
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht sowie
sonstige Nebenkosten trägt der Kunde. Preisangaben der EMK-Energie mit Konzept GmbH sind, soweit diese nicht ausdrücklich
als fix bestätigt sind, freibleibend.

5.2 Rechnungen sind sofort fällig bzw. laut Angaben auf dem Angebot und der Rechnung zahlbar. Gerät
der Kunde gegenüber der EMK-Energie mit Konzept GmbH oder einem mit der EMK-Energie mit Konzept GmbH verbundenen Unternehmen in Verzug oder
entstehen bei der EMK-Energie mit Konzept GmbH begründete Zweifel an der Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit des
Kunden, so werden alle offenen Rechnungen sofort fällig. Die EMK-Energie mit Konzept GmbH ist berechtigt, weitere Leistungen von
Vorkasse abhängig zu machen bzw. Lieferungen per Nachnahme auszuführen.

5.3 Zahlungen sind vom Kunden in Euro bargeldlos durch Überweisung auf das von der EMK-Energie mit Konzept GmbH angegebene
Bankkonto ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten.
Insbesondere Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5.4 Soweit der Kunde nicht gem. den vorstehenden Bedingungen vorleistungspflichtig ist, hat die EMK-Energie mit Konzept GmbH das Recht, vom Kunden eine Abschlagszahlung nach eigenem Ermessen von bis zu 50% des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Auftragswert netto EUR 10.000,00 überschreitet. Der Kunde ist insoweit vorleistungspflichtig. Die Abschlagszahlung ist fällig binnen 7 Tagen nach Erhalt einer
entsprechenden Rechnung von der EMK-Energie mit Konzept GmbH.

6. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

6.1 Der Kunde ist nur insofern zur Aufrechnung berechtigt, als dass ein unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Anspruch des Kunden besteht.

6.2 Die Abtretung von Rechten des Kunden aus Vertragsverhältnissen mit der  EMK-Energie mit Konzept GmbH setzt zu ihrer
Wirksamkeit die vorherige Zustimmung der EMK-Energie mit Konzept GmbH voraus. Dies geht nicht, soweit § 354 a HGB
Anwendung findet.

6.3 Die EMK-Energie mit Konzept ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte (Subunternehmer)
einzusetzen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum der EMK-Energie mit Konzept GmbH bis alle Forderungen erfüllt sind,
die die EMK-Energie mit Konzept GmbH gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat die EMK-Energie mit Konzept GmbH das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem die EMK-Energie mit Konzept GmbH eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern die EMK-Energie mit Konzept GmbH die Vorbehaltsware
zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. EMK-Energie mit Konzept GmbHEbenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn die EMK-Energie mit Konzept GmbH die Vorbehaltsware pfändet. Von der  EMK-Energie mit Konzept GmbH zurückgenommene Vorbehaltsware darf die EMK-Energie mit Konzept GmbH verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde der EMK-Energie mit Konzept GmbH schuldet, nachdem die EMK-Energie mit Konzept GmbH einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

7.2 Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

7.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die EMK-Energie mit Konzept GmbH ab. Die EMK-Energie mit Konzept GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.

Der Kunde darf diese an die EMK-Energie mit Konzept GmbH abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für die EMK-Energie mit Konzept GmbH einziehen, solange die EMK-Energie mit Konzept GmbH diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht der EMK-Energie mit Konzept GmbH, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird die EMK-Energie mit Konzept GmbH die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, kann die EMK-Energie mit Konzept GmbH vom Kunden verlangen, dass dieser der EMK-Energie mit Konzept GmbH die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und der EMK-Energie mit Konzept GmbH alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die die EMK-Energie mit Konzept GmbH zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

7.5 Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum der EMK-Energie mit Konzept GmbH hinweisen und muss die  EMK-Energie mit Konzept GmbH unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die EMK-Energie mit Konzept GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der EMK-Energie mit Konzept GmbH in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten
vermag, haftet hierfür der Kunde.

8. Gewährleistung

8.1 Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung durch die EMK-Energie mit Konzept GmbH schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind der  EMK-Energie mit Konzept GmbH unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Für den Fall eines beidseitigen Handelsgeschäfts gelten die §§ 377,
378 HGB.

8.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung (soweit die EMK-Energie mit Konzept GmbH die Wartung nicht vertraglich übernommen hat), Missachtung von Vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Montagearbeiten Dritter, fehlerhafter Bedienung sowie anderer Ursachen, welche nicht von der EMK-Energie mit Konzept GmbH zu vertreten sind.

8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der EMK-Energie mit Konzept GmbH Änderungen oder Reparaturen an Leistungen der EMK-Energie mit Konzept GmbH vornehmen bzw. vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Mangel nicht darauf zurück zu führen ist.

8.4 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Waren, Abnahme des Werkes bzw. der Kenntnis von Mängeln bei der Erbringung von Dienstleistungen, sofern der Kunde Unternehmer ist. Ansonsten verjähren diese Gewährleistungsansprüche innerhalb von 24 Monaten

9. Haftung

9.1 Die EMK-Energie mit Konzept GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit.

9.2 Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung der EMK-Energie mit Konzept GmbH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3. Im Übrigen ist jegliche Haftung der EMK-Energie mit Konzept GmbH ausgeschlossen. Die EMK-Energie mit Konzept GmbH ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ein im Kundenauftrag entwickeltes Produkt oder ein Software Patent oder Urheberrechte Dritter verletzt oder sonst wie frei von Rechten Dritter ist, es sei denn, es ist im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Eine umfassende Recherche hierzu kann mit der EMK-Energie mit Konzept GmbH optional gegen Aufpreis vereinbart werden

9.4 Die unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5 Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist beschränkt, wie die eigene Haftung der EMK-Energie mit konzept GmbH gemäß den vorstehenden Bestimmungen.

10. Geschäftsgeheimnisse

10.1 Die EMK-Energie mit Konzept GmbH stellt sicher, dass alle Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie alle vom Auftraggeber als vertraulich eingestuften Informationen streng vertraulich behandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde alle Informationen über Methoden und Vorgehensweisen der EMK-Energie mit Konzept GmbH als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.

11. Datenschutzklausel

11.1 Personenbezogene Daten aus dem Vertrag dürfen nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung genutzt werden. Im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallende und für die Durchführung erforderliche personenbezogene Daten des Kunden werden insoweit bei der EMK-Energie mit Konzept GmbH gespeichert. Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, werden die Daten auch
anderen Unternehmen, die von der EMK-Energie mit Konzept GmbH in zulässiger Weise mit der Durchführung des Vertrages oder von Teilen davon betraut sind, übermittelt.

12. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig ist Berlin.

12.2 Das Rechtsverhältnis unterliegt alleine dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt sinngemäß, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergibt, oder aber wenn eine Regelung infolge geänderter Verhältnisse sinnlos oder undurchführbar geworden ist.